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Auf einen Blick: Unsere Pfarreien stellen sich vor

In den Kirchgemeinden bzw. Pfarreien des Kreisdekanats Recklinghausen sind zahlreiche Christinnen und Christen engagiert, um die frohe Botschaft des Evangeliums zu leben. Sie sind z. B. in leitenden Gremien wie dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand aktiv oder auch in den gemeindlichen Bereichen von Caritas, Liturgie und Katechese.

Im Kreisdekanat Recklinghausen gibt es 18 Kirchengemeinden/Pfarreien, die sich in die drei Dekanate Recklinghausen, Lippe und Dorsten gliedern. Hier finden Sie Links zu den Homepages aller Kirchengemeinden.

Was ist eigentlich eine Pfarrei?

Der kirchenrechtliche Begriff "Pfarrei" beschreibt einen territorial abgegrenzten pastoralen Raum. Eine Pfarrei kann nur vom Diözesanbischof errichtet, verändert oder aufgehoben werden. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit unter der Leitung und Verantwortung des leitenden Pfarrers. Dieser ist zusammen mit den für die Seelsorge amtlich Beauftragten sowie dem Pfarreirat zuständig für den Aufbau einer lebendigen Kirche vor Ort.

Dabei kommt dem Pfarreirat als anerkanntem Organ des Laienapostolats die Aufgabe zu, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

Für jede Pfarrei gilt: Eine lebendige Kirche ist immer da gegeben, wo der Glaube konkret wird, indem Menschen mit Gott und miteinander in Berührung kommen.

Was macht der Kirchenvorstand einer Pfarrei?

Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen der Pfarreien. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen.

Was macht der Pfarreirat?

Pfarreiräte tragen im Zusammenwirken mit den im Dienst der Pfarreien stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung für das Pfarreileben. Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten beraten die Pfarreiräte alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben, fassen Beschlüsse und tragen Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander haben Pfarreiräte teil an der Pfarreileitung.

Pfarreiräte haben die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist. Insbesondere sollen sie

  • das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften fördern
  • einen lokalen Pastoralplan erarbeiten und realisieren
  • Sorge dafür tragen, dass sich kirchliches Leben in der Pfarrei in geeigneter Weise vernetzt
  • die Pfarrei und weitere Akteure im Sozialraum miteinander vernetzen

Werden größere Pfarreien als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestaltet, werden zur Wahrnehmung der örtlichen Belange vom Pfarreirat
für vorher bestimmte räumlich abgegrenzte Teile der Pfarrei Gemeindeausschüsse eingerichtet.

Weiteres und Näheres regeln die Statuten der Pfarreiräte.

Welche Leitungsformen in Pfarreien sind möglich?

Nicht mehr alle Pfarreien unseres Bistums können künftig von einem Pfarrer geleitet werden. In einigen Pfarreien tragen schon heute sowohl unterschiedliche zusammengesetzte Teams, als auch hauptamtliche Pfarrbeauftrage die Leitungsverantwortung, auf andere kommt dies in Zukunft zu.

Im Rahmen des Prozesses zur Entwicklung pastoraler Strukturen wurde ein Diözesanstatut von der entsprechenden Themengruppe erarbeitet, das den kirchenrechtlichen Rahmen eines Leitungsmodells nach can. 517 § 2 regelt. Bischof Dr. Felix Genn hat dieses Statut nun mit der Veröffentlichung im November-Amtsblatt 2024 in Kraft gesetzt.

Nach can. 517 § 2 CIC können eine oder mehrere Personen, die nicht geweiht sind, gemeinsam mit einem moderierenden Priester die Verantwortung für eine Pfarrei übernehmen. Das Statut regelt, welche Aufgaben und Befugnisse eine einzelne Pfarrbeauftragte oder ein einzelner Pfarrbeauftragter beziehungsweise ein Beauftragtenteam hat. Außerdem wird darin festgelegt, welche Rollen moderierende Priester sowie Mitglieder des Seelsorgeteams haben. Mit der Veröffentlichung des Statuts ist im Bistum Münster geregelt, dass künftig in den Pfarreien drei unterschiedliche Leitungsformen (kanonisch eingesetzter Pfarrer, Beauftragtenteam aus haupt- und ehrenamtlich Tätigen oder hauptamtliche Pfarrbeauftragte beziehungsweise hauptamtlicher Pfarrbeauftragter) möglich sind.

Für jede Pfarrei gilt:

Eine lebendige Kirche ist immer da gegeben, wo der Glaube konkret wird, indem Menschen mit Gott und miteinander in Berührung kommen.