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Pastorale Räume


Im Kreisdekanat Recklinghausen sind zum 1. Januar 2024 drei Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet worden.

Ein Pastoraler Raum ist ein Zusammenschluss von eigenständigen Pfarreien, um u.a. Kooperationen zwischen den Akteuren zu organisieren. 

Pastoraler Raum Bottrop-Kirchhellen - Dorsten, bestehend aus den sechs Pfarreien in

  • Bottrop-Kirchellen: St. Johannes der Täufer)
  • Dorsten: St. Matthäus Wulfen, St. Agatha, St. Antonius und Bonifatius, St. Laurentius und St. Paulus

    Koordinatorin: Katharina Wittenbrink

 

Pastoraler Raum Datteln-Oer-Erkenschwick-Waltrop, bestehend aus den vier Pfarreien in

  • Datteln: St. Domenikus Meckinghoven und St. Amandus
  • Oer-Erkenschwick: St. Josef
  • Waltrop: St. Peter

    Koordinator: Oliver Berkemeier

 

Pastoraler Raum Haltern-Marl, bestehend aus den drei Pfarreien in

  • Haltern am See: St. Sixtus
  • Marl: Heilige Edith Stein, St. Franziskus

    Koordinator: Oliver Berkemeier

 

Die fünf Pfarreien in Recklinghausen (St. Antonius, Liebfrauen, St. Peter) und Herten (St. Antonius und St. Martinus) bleiben Pfarreien ohne Zuordnung zum Pastoralen Raum bis Ende 2028, dann Zuordnung zum Pastoraler Raum Recklinghausen-Herten.

 

Was ist der Pastoraler Raum - und was nicht?

Der Pastorale Raum ist keine Fusion. Er bietet die Möglichkeit, pfarreiübergreifendes seelsorgliches Handeln gemeinsam zu gestalten, vor allem dort, wo es allein nicht mehr möglich ist.

Den Pastoralen Raum kennzeichnen fünf Merkmale, die zugleich die Aufgaben der Pastoralen Räume beschreiben. Diese werden in fünf Raumbegriffen beschrieben.

  • Der Pastorale Raum ist ein Verwirklichungsraum des Evangeliums unter in Zukunft deutlich veränderten gesellschaftlich-kirchlichen Rahmenbedingungen.
  • Der Pastorale Raum ist ein Sendungsraum. Die Seelsorge hat alle Menschen des Sozialraums mit ihrer Freude und Hoffnung, Trauer und Angst im Blick. Darin verwirklicht sich der Grundauftrag der Kirche, die Gesellschaft im Sinne des Evangeliums mitzugestalten.
  • Der Schlüsselbegriff des Pastoralen Raums ist der Kooperationsraum. Ziel ist eine verbindlichere Zusammenarbeit in unterschiedlichen Zuständigkeiten für pastorale Felder auf lokaler und regionaler Ebene.
  • Des weiteren ist der Pastorale Raum ein Engagementraum, in dem das Pastoralteam eingesetzt wird. Im Pastoralen Raum sind vielfältige Formen von Leitung, Engagement und Delegation möglich. Der Pastorale Raum bindet Engagierte an verschiedenen pastoralen Orten, Einrichtungen und pastoralen Feldern sowie nichtkirchliche Akteure mit ein.
  • Schließlich ist der Pastorale Raum auch ein Möglichkeitsraum für zukunftsfähige Formen des Kirche-Seins, in dem das Evangelium auf unterschiedliche Weise gelebt wird. Verschiedene Formen des Kirche-Seins sind nebeneinander möglich: bewährt und innovativ, zeitlich befristet und dauerhaft, territorial und personal. 

Verwaltungsleitung für jeden Pastoralen Raum     

In jedem Pastoralen Raum gibt es künftig eine Verwaltungsleitung. Leitung und Struktur der Verwaltung soll sich an die Bedürfnisse der Pfarreien orientieren.

Kernaufgabe der künftigen Verwaltungsleitungen ist es, die Pfarrer und weitere Leitungen der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. 

Am 1. Januar 2024 sind im Bistum Münster 45 Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet werden. Spätestens ab 2026 soll es Leitungsteams in den Pastoralen Räumen geben. Ab dann soll dann nach und nach auch der Einsatz der Verwaltungsleitungen auf Ebene des Pastoralen Raumes erfolgen.

Zu den Gründen für die Neuaufstellung im Bistum zählt insbesondere, dass die Zahl der Seelsorgerinnen und Seelsorger in allen pastoralen Berufsgruppen in den kommenden Jahren spürbar zurückgehen wird. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Modellhaft sind bereits in drei Pfarreien in Herten und Münster Verwaltungsleitungen eingeführt worden. Zudem gibt es im Bistum 114 Verwaltungsreferentinnen und -referenten (Stand: Dezember 2023), die in den Pfarreien erste Ansprechpersonen für Verwaltungsfragen sind und die ehrenamtlichen Kirchenvorstände in ihrer Arbeit unterstützten. 

Zu den Hauptaufgaben der Verwaltungsleitungen gehören das Wahrnehmen von Personalverantwortung, Qualitätsmanagement und IT -Verantwortung sowie das Finanz- und Gebäudemanagement.

Neben der Entlastung der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger von Personalverantwortung und Verwaltungstätigkeiten, geht es etwa auch darum, Menschen, die sich freiwillig und ehrenamtlich in der Kirche engagierten, zu unterstützen. Auch sollten Digitalisierung, Projektmanagement und Prozessüberwachung professionalisiert werden.

Finanziert werden die Verwaltungsleitungen zu 100 Prozent vom Bistum, Anstellungsträger werden die neuen Kirchengemeindeverbände, die auf Ebene der Kreise in den Grenzen der Kreisdekanate im Zuge der Strukturveränderungen errichtet werden sollen.

Bis 2030 soll es in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung geben. Die Verwaltungsleitung ist Teil des Leitungsteams im Pastoralen Raum. Bestehen bleiben Funktionen und Aufgaben der Verwaltungsreferentinnen und -referenten, die weiterhin auf Ebene der Pfarrei eingesetzt werden. Anstellungsträger wird zukünftig der neue Kirchengemeindeverband auf Kreisebene in den Grenzen der Kreisdekanate sein. Vorgesetzte Person der Verwaltungsreferentinnen und -referenten wird zukünftig die Verwaltungsleitung sein.